Dokument Prawny
Geschäftsbedingungen
Ostatnia aktualizacja: 19.02.2026
1. Allgemeine Bestimmungen
Diese Geschäftsordnung legt die Regeln für die Nutzung der Plattform AUDIOJUDICE zur professionellen Reinigung und Analyse von operativem Ton fest. Der Dienstleister ist LEO WONDER Paweł Pałczyński, ul. gen. Stanisława Maczka 9/32, 05-480 Karczew.
2. Definitionen
- System – die Plattform AUDIOJUDICE zur Audioverarbeitung unter Verwendung der FlashAI-Engine
- Nutzer – eine natürliche oder juristische Person mit einem aktiven Abonnement
- Audiomaterial – Audiodateien, die zur Verarbeitung hochgeladen werden
- STI-Bericht – ein Dokument, das das Ergebnis der Speech Transmission Index-Analyse enthält
- VPN-Tunnel – eine verschlüsselte IPSec IKEv2-Verbindung, die für die Nutzung des Systems erforderlich ist
3. Zugang zum System
Der Zugang zum System erfordert ein aktives Abonnement und eine Verbindung über einen IPSec-VPN-Tunnel. Der Nutzer verpflichtet sich, seine Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben. RSA-4096-Kryptographieschlüssel werden individuell für jeden Nutzer generiert.
4. Leistungsumfang
Im Rahmen des Abonnements erhält der Nutzer:
- Zugang zur FlashAI v4.2-Engine im Rahmen des jeweiligen Pakets
- Einen verschlüsselten IPSec-VPN-Tunnel
- STI-Berichte mit QUANTIUM DTL-Prüfsummen
- Technischen Support gemäß dem gewählten Paket
5. Haftung
AudioJudice garantiert die Integrität des verarbeiteten Beweismaterials durch das QUANTIUM DTL-Prüfsummensystem. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für den Inhalt der übertragenen Audiomaterialien. Der Nutzer erklärt, dass er das Recht hat, die übertragenen Aufnahmen zu verarbeiten.
6. Zahlungen
Abonnementgebühren werden im Voraus, monatlich oder jährlich, erhoben. Für ein Jahresabonnement gilt ein Sonderpreis. Mehrwertsteuerrechnungen werden automatisch bis zum 7. Tag des Folgemonats ausgestellt.
7. Vertragsbeendigung
Jede Partei kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen kündigen. Im Falle einer Vertragsbeendigung wird der VPN-Zugang deaktiviert und die kryptographischen Schlüssel des Nutzers werden vernichtet.
8. Schlussbestimmungen
In Angelegenheiten, die in dieser Geschäftsordnung nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des polnischen Rechts. Das für die Beilegung von Streitigkeiten zuständige Gericht ist das für den Sitz des Dienstleisters zuständige Gericht. Die Geschäftsordnung tritt mit dem Datum der Veröffentlichung auf der Website audiojudice.pl in Kraft.